Auf ins Abenteuer Schüleraustausch

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Schüleraustausch trotz körperlicher Behinderung

Ein Schüleraustausch ist eine einmalige Erfahrung und für viele ein Lebenstraum. Was ist aber, wenn man z.B. im Rollstuhl sitzt? Welche Folgen haben körperliche Einschränkungen für ein Auslandsjahr und sollte man sich es von ihnen verbieten lassen, seinen Traum zu verwirklichen? Was ist zu beachten?

Der Schüleraustausch steht jedem offen

Grundsätzlich gilt, jeder kann sich für einen Schüleraustausch bewerben und einen Schüleraustausch machen. Viel wichtiger als körperliche Behinderungen ist dabei der Charakter und es wird eine gewisse Weltoffenheit vorausgesetzt, die jeder mitbringen muss. Warum sollte schließlich jemand, der hier Zuhause mit seiner Behinderung zurechtkommt es anderswo nicht genauso können?

Mit welchen Problemen ist beim Schüleraustausch mit körperlicher Behinderung zu rechnen?

Leider sind Menschen mit körperlicher Behinderung oft „schwerer vermittelbar“, d.h. es ist nicht leicht für die Organisationen, eine passende Gastfamilie zu finden. Sitzt zum Beispiel jemand im Rollstuhl, muss nicht nur das Haus der Gastfamilie rollstuhlfahrergerecht sein, man braucht auch eine Schule in unmittelbarer Nähe, die für einen Rollstuhlfahrer bequem zu erreichen und zugänglich ist.
Aus diesem Grund gibt es Organisationen, die „schwer vermittelbare“ Austauschschüler von vornherein ablehnen. Andere dagegen handhaben es oft so, dass der Schüler unter Vorbehalt aufgenommen wird, d.h. er kann das Austauschjahr nur antreten, wenn eine passende Gastfamilie gefunden wird.
Außerdem muss man sich darauf einstellen, eventuell notwendige Arztbesuche in einer anderen Sprache durchführen zu können und es ist von großem Vorteil, die Sprache so gut beherrschen, dass man anderen mitteilen kann, wenn man auf Hilfe angewiesen ist.

Was muss ich beachten, wenn ich trotz körperlicher Behinderung einen Schüleraustausch machen will?

Für Schüler mit körperlicher Behinderung empfiehlt es sich auf jeden Fall, sehr früh mit mehreren Organisationen Kontakt aufzunehmen. Je eher man sich bewirbt, desto intensiver kann die Organisation nach einer Gastfamilie suchen und die Auswahl ist noch größer. Es ist daher auch unbedingt notwendig, körperliche Behinderungen in einer Bewerbung zum Schüleraustausch anzugeben. Es ist außerdem empfehlenswert, besondere Versicherungen in Betracht zu ziehen, z.B. eine komplexere Reiserücktrittsversicherung, die im Notfall einen einfacheren Abbruch des Schüleraustausches ermöglicht oder eine erweiterte Krankenversicherung, falls regelmäßige Arztbesuche oder ähnliches abzusehen sind.

Eine körperliche Behinderung ist also kein Grund, sich von einem Schüleraustausch abhalten zu lassen! Zwar gibt es einige Schwierigkeiten, doch mit guter Vorbereitung lassen sich diese auch aus der Welt schaffen.

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