Schüleraustausch - Arztbesuch im Gastland

Dass ein/e Austauschschüler/in während des Schüleraustausches einmal einen Arzt oder Ärztin aufsuchen muss, kommt relativ häufig vor. Was du dabei alles zu beachten hast, falls du krank wirst und zum Arzt oder zur Ärztin musst, wer die Kosten übernimmt und wie so etwas in der Regel abläuft, haben wir für dich auf einen Blick zusammengefasst.

Was musst du beachten, wenn es zu einem Arztbesuch im Gastland kommt?

Es ist natürlich ganz und gar keine schöne Vorstellung, dass während deines Schüleraustausches etwas passieren könnte. Aber für diesen Fall gilt: Du stehst nicht alleine da. Sollte der Fall eintreten, dass du tatsächlich einen Unfall hast oder krank wirst, wird dir sowohl deine Gastfamilie zur Seite stehen, als auch deine Familie zu Hause.

Letztere wird in diesem Fall natürlich sofort informiert. Deine Gastfamilie sowie deine Schule haben normalerweise Notfallnummern deiner Eltern oder von nächsten Angehörigen, die kontaktiert werden. Oft gibt es auch eine Notfallnummer der Organisation, die angerufen wird, sodass die Organisation dann weiteren Kontakt herstellen kann.

Arzt/Ärztin oder Arztbesuch

Hat dich eine Grippewelle erwischt? Liegst du mit Fieber im Bett? Ist etwas mit dem Retainer deiner Zahnspange nicht mehr in Ordnung? Auch hier ist deine Gastfamilie dein allererster Ansprechpartner. Sie kann bei der Frage weiterhelfen, zu welchem Arzt oder Ärztin du gehen kannst und dich vielleicht auch dorthin begleiten. Der Besuch an sich läuft dann im Wesentlichen ähnlich ab, wie du es von zu Hause kennst, mit dem Unterschied, dass der Arzt oder die Ärztin sich nicht auf Deutsch mit dir unterhält.

Falls du befürchtest, dir könnten die Worte fehlen, um die Krankheitssymptome treffend zu beschreiben, schau vorab in einem Wörterbuch oder im Internet nach, damit du dem Arzt oder der Ärztin auch genau erklären kannst, was dir fehlt. Optional kannst du auch den Google Übersetzer vor Ort nutzen, um jegliche Fragen treffend zu beantworten.

Lasse dich von deiner Austauschorganisation unterstützen:

Drug Store

Drug Store Verschreibt der/die Arzt/Ärztin dir Medikamente, bekommst du diese wie gewohnt aus der Apotheke oder aus einem sog. Drug Store. Hier musst du bei teureren Medikamenten gegebenenfalls mit deinen Eltern zu Hause Kontakt aufnehmen, da du die Medikamente erst einmal selbst bezahlen musst und dann die Quittung für die Rückerstattung bei deiner Versicherung einreichst.

Dazu benötigst du ein Schadenmeldeformular, das du zusammen mit der Rechnung für den Arztbesuch, den Verordnungen und Quittungen der Medikamente deiner Auslandskrankenversicherung schickst oder faxt.

Wer übernimmt die Kosten?

Deine Auslandskrankenversicherung erstattet die Kosten abzüglich eines möglichen Selbstbehaltes an dich (oder auf ein Konto deiner Eltern). Einen Selbstbehalt für Arztbesuche gibt es bei vielen Versicherungen, er liegt meistens in der Größenordnung von 25 bis 30 € (beachte auch hier deine individuelle Versicherungspolice). Diesen Selbstbehalt pro Krankheitsfall übernimmst du bzw. deine Eltern, bei deinem Schüleraustausch selbst, die restlichen Kosten die Versicherung.

Bei vielen Organisationen für den Schüleraustausch ist die Versicherung inklusive. Du bekommst dann eine Insurance Card, die du immer bei dir tragen musst – um diese im Falle eines Notfalls vorzuzeigen. Deine Eltern und du solltet euch bei der Organisation genauestens über die generellen Bestimmungen der Auslandskrankenversicherung informieren.

Meldung bei der Versicherung

Neben deinen Eltern gilt es im Fall eines Unfalls/Arztbesuches während des Schüleraustausches auch die Versicherung zu benachrichtigen. Um die Kosten für den Arztbesuch und ggf. die Medikation erstattet zu bekommen, musst du deinen Besuch oder Unfall bei deiner Versicherung melden.

Wie das Prozedere genau funktioniert, variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung. Um sicherzugehen, ist es empfehlenswert, sich schon vor Antritt des Schüleraustausches bei der Versicherung zu informieren, was im Schadensfall zu tun ist.

Zumeist werden Rechnungen über Arzt/Ärztinnen- oder Krankenhauskosten per Fax oder Post (auch z.T. online) der Versicherung übermittelt. Die Versicherung erstattet die Kosten nach Erhalt der Rechnung an den Versicherungsnehmer (also an dich oder auf ein Konto deiner Eltern).

Umfang der Versicherung

Was genau eine Auslandsversicherung bezahlt und inwiefern aufgrund eines Unfalls während des Schüleraustausches das Ausfliegen des/der Patient/in oder das Einfliegen der Eltern übernommen wird, hängt ebenfalls von der Versicherungspolice ab.

Es ist also wichtig, dass du dir unbedingt vor deiner Reise ins Gastland zusammen mit deinen Eltern darüber Gedanken machst, auf welche Bestandteile einer Versicherung ihr für den Schüleraustausch besonderen Wert legt und wie umfassend dementsprechend die Versicherung sein soll.

Damit im Falle eines Unfalls alles möglichst reibungslos abläuft, ist es außerdem empfehlenswert im Geldbeutel einen kleinen Zettel zu deponieren, auf dem alle für den Notfall wichtigen Nummern (Eltern, Gasteltern, Versicherung, Austauschorganisation) zu finden sind.

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