Auslands BAföG – Wie beantrage ich die Förderung?

Du möchtest dein Glück einfach einmal versuchen, weißt aufgrund einer Inlandsförderung oder eines Auslands BAföGs-Rechner, dass dein Schüleraustausch im Ausland für das Auslands BAföG förderungsberechtigt ist. Nun fragst du dich, wie die Beantragung ablaufen wird und was du bei dem Ausfüllen der Formulare beachten musst. Keine Angst, dabei soll dir diese Anleitung Schritt für Schritt helfen, damit du deine Unterlagen komplett einreichst. Und solltest du doch etwas vergessen, ist dies nicht schlimm, denn das zuständige Amt meldet sich dann sicherlich bei dir.
Auslands BAföG – das Wichtigste zuerst
Bitte beachte, dass du deinen Antrag auf finanzielle Förderung deines Schüleraustausches spätestens sechs Monate vor deiner geplanten Abreise einreichen solltest, damit du das Geld rechtzeitig erhältst. Zudem musst du die deutsche oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit (insbesondere Unionsbürger oder andere Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben) besitzen und dein ständiger Wohnsitz muss innerhalb Deutschlands sein.
Die Mindestdauer zur Förderung deines Schüleraustausches muss mindestens sechs Monate betragen und darf nicht länger ein Schuljahr sein. Außerdem darf der Schüleraustausch, je nach Schuldauer, frühestens in der 10. oder 11. Klasse stattfinden. Du erfüllst diese Voraussetzungen? Super, dann geht es jetzt an die Beantragung!
Schritt 1: An wen und wie muss ich meinen Antrag zum Auslands BAföG einreichen?
Bevor du die Formulare zur Beantragung des Auslands BAföG ausfüllst, solltest du zunächst herausfinden, welches Auslandsamt für deinen Antrag über die finanzielle Förderung deines Schüleraustausches zuständig ist und später auch darüber entscheiden wird. Bei Fragen solltest du dich daher auch direkt an das entsprechende Amt wenden. Die Zuständigkeit beim Auslands BAföG bestimmt sich nach dem Zielland deines Schüleraustausches. Eine entsprechende Liste mit Adressen, Telefonnummern und Internetadressen findest auf der Internetseite des BAföG Amtes oder am Ende des letzten Formblattes, welches du ausfüllen musst. So ist für einen Schüleraustausch in die USA beispielsweise das Studierendenwerk in Hamburg, für Großbritannien die Region Hannover und für Australien das Studentenwerk Marburg zuständig.
Den Antrag kannst du sowohl in Papierform und per Post, als auch elektronisch und per Mail stellen. Bei letzterem ist es allerdings wichtig, dass die Unterlagen mit einer Originalunterschrift übersendet werden, d.h. wenn du den Antrag ausgefüllt hast, musst du ihn ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen und dann verschicken.
Hast du dies beachtet, dann kann es jetzt endlich mit dem Ausfüllen des Antrages losgehen!
Schritt 2: Welche Formblätter muss ich einreichen?
Im zweiten Schritt geht es nun darum herauszufinden, welche Formblätter du zur Antragstellung des Auslands BAföG einreichen musst. Zur Auswahl stehen acht Formblätter und zusätzlich noch diverse Anlagen. Keine Sorgen, du musst nicht alle ausfüllen. Welche du brauchst, richtet sich unter anderem danach, ob du Kinder hast und zu welchem Zweck du das Auslands BAföG beantragst. Auf der Seite des BAföG Amtes gibt es einen Antragsassistenten, durch welchen du die richtigen Formblätter für dich herausfindest (wie du dort hingelangst, siehst du auf dem unteren Bild). Nach dem Beantworten der dortigen Fragen, wird dir angezeigt, welche Formblätter du benötigst. Im Folgenden wollen wir davon ausgehen, dass du keine Kinder hast, den Antrag zum ersten Mal stellst, die Förderung während deiner Zeit im Ausland erhalten möchtest und noch Schüler/in bist. Sollten diese Angaben nicht auf dich zutreffen, brauchst du wahrscheinlich andere Formulare als im Weiteren angegeben.
Schritt 3: Ausfüllen der einzelnen Formblätter
Treffen die obenstehenden Beispielsangaben auf dich zu, dann geht es nun an das Ausfüllen der einzelnen Formblätter zur Beantragung des Auslands BAföG.
Falls du einmal nicht wissen solltest, wie du in die einzelnen Felder ausfüllen sollst, haben wir für dich die einzelnen Blätter mit Erläuterungen am Rand versehen und zusätzlich die einzelnen Antragsformulare beispielshaft ausgefüllt. Bitte beachte bei letzterem unbedingt, dass dies nur die Angaben einer fiktiven Figur sind und deine Angaben an einigen Stellen abweichen werden. Bearbeite daher die einzelnen Formblätter sorgfältig mit deinen eigenen Angaben.
Als zusätzliche Hilfe befinden sich jeweils am Ende der Formblätter Hinweise und teilweise auch Beispiele des BAföG Amtes. Bitte beachte auch diese unbedingt beim Ausfüllen des Antrages zur finanziellen Förderung deines Schüleraustausches.
Bitte beachte zudem, dass du bestimmte Angaben anhand von Dokumenten belegen musst. Entsprechende Stellen sind mit einem „B“ gekennzeichnet. Sollte die entsprechende Angabe auf dich zutreffen, musst du ein entsprechendes Dokument in Kopie mit einreichen.
Formblatt 1
Beim ersten Formblatt handelt es sich insgesamt nur um deine persönlichen Angaben zu Wohnort, Familienstand, Bankverbindung und die Angaben deiner Eltern.
Auf den folgenden Seiten musst du angeben, bei wem das Sorgerecht für dich liegt, ob du einen eigenen Haushalt führst, Kinder hast, welche anderen Leistungen du erhältst, wo du wohnst, wie du krankenversichert bist und in welcher Höhe du ein eigenes Vermögen besitzt.
Anlage 1 zu Formblatt 1
Als nächstes geht es nun an das Ausfüllen der Anlage 1 zum Formblatt 1. Dort musst du in der abgebildeten Tabelle deinen schulischen Werdegang angeben, d.h. welche Schulen du in welchem Zeitraum besucht und welche Abschlüsse du gegeben falls bereits erreicht hast. Wenn du bereits ein längeres Praktikum gemacht hast, solltest du dies ebenfalls angeben. Da wir grundsätzlich davon ausgehen, dass du noch Schüler bist und somit noch nicht länger als drei Jahre gearbeitet hast, sind bei diesem Formblatt keine Belege erforderlich.
Formblatt 2
Das zweite Formblatt muss durch deine deutsche Schule ausgefüllt werden. Bitte beachte hierbei, dass lediglich Teil A des Blattes ausgefüllt werden muss, da die restlichen Abschnitte andere Förderungsarten betreffen. In der Regel wird dieses Formblatt wohl durch das Sekretariat deiner deutschen Schule ausgefüllt werden und dies, je nach Arbeitsbelastung des Sekretariats, unter Umständen ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen kann.
Formblatt 3
Anschließend folgt nun, wenn die eingangs erwähnten Angaben stimmen, das letzte Formblatt. Dieses muss im Wesentlichen von deinen Eltern ausgefüllt werden, da es dort um deren Einkünfte geht. Grundsätzlich muss jeder deiner Elternteile dieses Formblatt alleine ausfüllen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eines deiner beiden Elternteile kein eigenes Einkommen hat. In diesem Fall muss das entsprechende Elternteil dann lediglich die Zusatzerklärung am Ende des Formblattes ausfüllen.
Möglicherweise könnte sich das Problem stellen, dass deine Eltern nicht möchten, dass du die genaue Höhe ihre Einkünfte oder andere Angaben kennst. In diesem Fall können deine Eltern ihre Formblätter auch getrennt von dem restlichen Antrag an das zuständige BAföG-Amt übersenden.
Für die Berechnung des Einkommens deiner Eltern sind grundsätzlich die Angaben des vorletzten Kalenderjahres vor deinem Schüleraustausch entscheidend. Als Grundlage dafür dient die Einkommenssteuererklärung des entsprechenden Jahres, welche in Kopie übersendet werden muss. Zusätzlich müssen deine Eltern dort außerdem angeben, ob sie Einkünfte, beispielsweise aus Kapitalvermögen oder Mini-Jobs, haben und dazu entsprechende Belege in Kopie anhängen.
Möglicherweise könnte sich auch die Situation stellen, dass deine Eltern oder ein Elternteil im vorletzten Kalenderjahr noch ein höheres Einkommen hatten, welches mittlerweile aber geringer ausfällt. In diesen Fällen kannst du beantragen, dass das das aktuelle Einkommen des entsprechenden Elternteils berücksichtigt wird, da du ansonsten eine niedrigere finanzielle Förderung deines Schüleraustausches erhalten würdest. Diesen Antrag auf Aktualisierung des aktuellen Einkommens kannst du bzw. deine Eltern durch das Ausfüllen des Formblattes 7 stellen. Dabei gilt allerdings die zwingende Frist, dass der Antrag bis zum Ende des BAföG Bewilligungszeitraumes, somit dem Ende deines Schüleraustausches, gestellt werden muss. Auch bei diesem Formblatt sind für alle Arten von Einkünften entsprechende Belege in Kopie beizufügen.
Auf das Einkommen sind außerdem Personen, gegenüber denen deine Eltern unterhaltsverpflichtet sind, anrechnungsfähig, das heißt umso mehr Personen der entsprechende Elternteil Unterhalt gewährt, umso höher ist der Freibetrag des Einkommens. Dies werden in aller Regel vor allem deine Geschwister sein, wenn du welche hast, die sich noch in der Ausbildung befinden. Die Angaben deiner Geschwister, auch nur jene und nicht deine eigenen, müssen auf der ersten Seite des Formblattes angegeben werden. Bitte beachte auch hier, dass einige Bescheinigungen, insbesondere über den Schul- oder Universitätsbesuch, sowie eigene Einkünfte, als Beleg in Kopie gefordert werden. Aber auch andere Personen, denen dein entsprechender Elternteil Unterhalt gewährt, müssen angegeben werden. Dazu können beispielsweise ein getrenntlebender Ehepartner, deine Großeltern oder andere Familienmitglieder gehören.
Formblatt 6
Als letztes Formblatt folgt nun Formblatt 6 mit Zusatzangaben zu deiner Ausbildung im Ausland, also deinem Schüleraustausch. Bei einem Schüleraustausch muss nur Teil A des Formblattes ausgefüllt werden. Dabei musst du Angaben zu deiner Schule während des Schüleraustausches, sowie den Zeitraum, welchen du im Ausland verbringen wirst, angeben. Hierbei kannst du außerdem, soweit welche zu zahlen sind, Studiengebühren, wie beispielsweise Kosten einer Privatschule, angeben. Dabei sind allerdings nur maximal 4600€ jährlich erstattungsfähig, was oftmals nicht für die Kosten einer Privatschule ausreichen wird.
Im Anschluss an dieses Formblatt findest du außerdem die Adresse sowie weitere Kontaktdaten zu sämtlichen BAföG-Ämtern, welche für die Bearbeitung deines Antrages zuständig sind. Dort kannst du jeglichen Fragen, die hier nicht beantwortet werden konnten, nachfragen.
Schritt 4: Überprüfung deiner Angaben
Abschließend empfehlen wir dir, sämtliche gemachte Angaben nochmal zu überprüfen und dich zu versichern, dass alle erforderlichen Nachweise deinem Antrag in Kopie beigefügt sind. Es ist nicht zwar nicht schlimm, wenn du etwas vergessen solltest, allerdings musst du dies dann nachreichen, sodass sich die Bearbeitung deines Antrages verzögern wird. Da die Bearbeitung aufwendig ist, sollte der Zeitraum der Antragsstellung bis zur Abreise in deinen Schüleraustausch von sechs Monaten eingehalten werden.
Schritt 5: Wie geht es danach weiter?
Nachdem du sämtliche Formblätter ausgefüllt und entsprechende Belege zusammengesucht hast, übersendest du nun, entweder per Mail (beachte dazu unbedingt die Hinweise am Anfang dieses Textes) oder Post den Antrag an das entsprechende BAföG-Amt. Diese werden den Antrag dann bearbeiten und, soweit du förderungsberechtigt bist, diesen auch bewilligen. Ab dem Beginn deines Schüleraustausches erhältst du dann für die gesamte Zeit im Ausland die entsprechende finanzielle Unterstützung.
Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass nicht das Ausfüllen der Formblätter, sondern das Zusammensuchen sämtlicher Unterlagen sehr zeitaufwendig ist. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum viele davor zurückschrecken, einen Antrag auf Förderung ihres Schüleraustausches zu stellen.
Wie schon erwähnt, lohnt es sich dazu einmal entsprechende Rechner aus dem Internet zu nutzen. Sollte nur die Möglichkeit bestehen, dass du förderungsberechtigt bist, lohnt sich aber auf jeden Fall das Stellen eines Antrages. Auch wenn dies zeitaufwendig sein kann, erhältst du dafür die Möglichkeit dir leichter deinen Traum vom Schüleraustausch zu erfüllen. Und für die Erfahrungen und Eindrücke, die dort auf dich warten, lohnt sich der Zeitaufwand auf jeden Fall! Mit diesem Artikel bist du jetzt auch gut auf das Ausfüllen des BAföG-Antrages vorbereitet, sodass dies nicht mehr ganz so zeitaufwendig ist.