Schüleraustausch Finanzierung – Auslands-BAföG

Ein Schüleraustausch ist, wie du bis jetzt wahrscheinlich festgestellt hast, nicht ganz billig. Verschiedene Kosten, wie Programmkosten, Taschengeld, Versicherungen und noch einige weitere Dinge müssen gedeckt werden. Selbst wenn man keines der begehrten Stipendien abbekommen hat, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, deine Eltern und dich finanziell zu entlasten.

Das Auslands-BAföG für Schüler/innen. Du hast bestimmt schon davon gehört, hier findest du ein paar genauere Informationen.

Auslands BAföG – Finanzielle Förderung deines Schüleraustausches

Ein Schüleraustausch kostet eine ganze Menge Geld. Einen Teil kannst du sicherlich zusammensparen oder verdienen, aber für die gesamte Summe reicht das Geld, trotz Unterstützung durch deine Eltern, nicht aus? Trotzdem möchtest du sicherlich deinen Traum vom Schüleraustausch nicht aufgeben.

Dann könnte das Auslands BAföG, eine finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten, die Lösung für dich sein. Du erhältst dabei eine monatliche Förderung, welche anhand des Einkommens deiner Eltern berechnet wird. Im Vergleich zum Inlands BAföG hat das Auslands BAföG den Vorteil, dass du im Nachhinein nichts zurückzahlen musst.

Auch gelten für das Auslands BAföG mildere Voraussetzungen, weshalb es sein kann, dass du eine Förderung erhältst, selbst wenn du in Deutschland nicht förderungsberechtigt bist.

Wichtig: Beachte bitte, dass du deinen Antrag nach Möglichkeit sechs Monate vor Beginn deines Schüleraustausches stellen solltest.

Auslands BAföG – Förderungshöhe

Die Höhe der monatlichen Förderung wird nach einem speziellen Schlüssel errechnet. Maßgeblich sind dabei das Einkommen deiner Eltern und ggf. die Anzahl deiner Geschwister, welche sich noch in der Ausbildung befinden (Schule, Uni etc.). Die maximale Förderungshöhe während deines Schüleraustausches beträgt 465 € monatlich.

Außerdem wird noch ein einmaliger pauschaler Reisekostenzuschlag ausgezahlt, welchen jeder Förderungsberechtigte in der gleichen Höhe erhält. Dieser beträgt bei einem Schüleraustausch innerhalb Europas 500 € und außerhalb Europas 1.000 €.

Insgesamt wird das Auslands BAföG für maximal ein Schuljahr gezahlt. Allerdings wirst du durch das Auslands BAföG nicht die gesamten Kosten für deinen Schüleraustausch decken können, sondern „nur“ einen Teil.

Auslands BAföG – Voraussetzungen

Neben dem Einkommen deiner Eltern müssen zur Bewilligung des Auslands BAföG aber noch weitere Voraussetzungen vorliegen. So musst du entweder eine deutsche oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit besitzen.

Zudem muss sich dein ständiger Wohnsitz innerhalb Deutschlands befinden, was in der Regel, zumindest, wenn du bei deinen Eltern wohnst, kein Problem darstellen sollte, da dein Wohnsitz auch während deines Schüleraustausches bei deinen Eltern verbleibt.

Zudem werden nur Schüleraustausche ab einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis maximal einem Schuljahr gefördert. Außerdem darf der Schüleraustausch frühestens in der 10. Klasse (bei 12 Schuljahren) bzw. in der 11. Klassen bei 13 Schuljahren) stattfinden.

Mittlerweile muss der Schüleraustausch auch nicht mehr auf die Inlandsschulbildung anrechenbar sein, daher ist eine Förderung auch möglich, wenn der Schüleraustausch nur eingeschoben wird. Wichtig ist aber, dass du nach deinem Schüleraustausch deine Schulbildung in Deutschland fortsetzt.

Auslands BAföG – Wie beantrage ich die Förderung?

Nun fragst du dich sicherlich, wie die Beantragung ablaufen wird und was du bei dem Ausfüllen der Formulare beachten musst. Keine Angst, dabei soll dir diese Schritt für Schritt Anleitung helfen, damit du deine Unterlagen komplett einreichst. Und solltest du doch etwas vergessen, ist dies nicht schlimm, denn das zuständige Amt meldet sich dann sicherlich bei dir.

Schritt 1: An wen und wie muss ich meinen Antrag zum Auslands BAföG einreichen?

Bevor du die Formulare zur Beantragung des Auslands BAföG ausfüllst, solltest du zunächst herausfinden, welches Auslandsamt für deinen Antrag über die finanzielle Förderung deines Schüleraustausches zuständig ist und später auch darüber entscheiden wird.

Bei Fragen solltest du dich daher auch direkt an das entsprechende Amt wenden. Die Zuständigkeit beim Auslands BAföG bestimmt sich nach dem Zielland deines Schüleraustausches. Eine entsprechende Liste mit Adressen, Telefonnummern und Internetadressen findest auf der Internetseite des BAföG Amtes oder am Ende des letzten Formblattes, welches du ausfüllen musst.

So ist für einen Schüleraustausch in die USA beispielsweise das Studierendenwerk in Hamburg, für Großbritannien die Region Hannover und für Australien das Studentenwerk Marburg zuständig.

Den Antrag kannst du sowohl in Papierform und per Post, als auch elektronisch und per Mail stellen. Bei letzterem ist es allerdings wichtig, dass die Unterlagen mit einer Originalunterschrift übersendet werden, d.h. wenn du den Antrag ausgefüllt hast, musst du ihn ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen und dann verschicken. Hast du dies beachtet, dann kann es jetzt endlich mit dem Ausfüllen des Antrages losgehen!

Schritt 2: Welche Formblätter muss ich einreichen?

Im zweiten Schritt geht es nun darum herauszufinden, welche Formblätter du zur Antragstellung des Auslands BAföG einreichen musst. Zur Auswahl stehen acht Formblätter und zusätzlich noch diverse Anlagen. Keine Sorgen, du musst nicht alle ausfüllen. Welche du brauchst, richtet sich unter anderem danach, ob du Kinder hast und zu welchem Zweck du das Auslands BAföG beantragst.

Auf der Seite des BAföG Amtes gibt es einen Antragsassistenten, durch welchen du die richtigen Formblätter für dich herausfindest. Nach dem Beantworten der dortigen Fragen wird dir angezeigt, welche Formblätter du benötigst.

Im Folgenden wollen wir davon ausgehen, dass du keine Kinder hast, den Antrag zum ersten Mal stellst, die Förderung während deiner Zeit im Ausland erhalten möchtest und noch Schüler/in bist. Sollten diese Angaben nicht auf dich zutreffen, brauchst du wahrscheinlich andere Formulare als im Weiteren angegeben.

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Schritt 3: Ausfüllen der einzelnen Formblätter

Als zusätzliche Hilfe befinden sich jeweils am Ende der Formblätter Hinweise und teilweise auch Beispiele des BAföG Amtes. Bitte beachte auch diese unbedingt beim Ausfüllen des Antrages zur finanziellen Förderung deines Schüleraustausches.

Bitte beachte zudem, dass du bestimmte Angaben anhand von Dokumenten belegen musst. Entsprechende Stellen sind mit einem „B“ gekennzeichnet. Sollte die entsprechende Angabe auf dich zutreffen, musst du ein entsprechendes Dokument in Kopie mit einreichen.

Formblatt 1 Beim ersten Formblatt handelt es sich insgesamt nur um deine persönlichen Angaben zu Wohnort, Familienstand, Bankverbindung und die Angaben deiner Eltern.

Auf den folgenden Seiten musst du angeben, bei wem das Sorgerecht für dich liegt, ob du einen eigenen Haushalt führst, Kinder hast, welche anderen Leistungen du erhältst, wo du wohnst, wie du krankenversichert bist und in welcher Höhe du ein eigenes Vermögen besitzt.

Anlage 1 zu Formblatt 1 Als Nächstes geht es nun an das Ausfüllen der Anlage 1 zum Formblatt 1. Dort musst du in der abgebildeten Tabelle deinen schulischen Werdegang angeben, d.h. welche Schulen du in welchem Zeitraum besucht und welche Abschlüsse du gegebenenfalls bereits erreicht hast.

Wenn du bereits ein längeres Praktikum gemacht hast, solltest du dies ebenfalls angeben. Da wir grundsätzlich davon ausgehen, dass du noch Schüler/in bist und somit noch nicht länger als drei Jahre gearbeitet hast, sind bei diesem Formblatt keine Belege erforderlich.

Formblatt 2 Das zweite Formblatt muss durch deine deutsche Schule ausgefüllt werden. Bitte beachte hierbei, dass lediglich Teil A des Blattes ausgefüllt werden muss, da die restlichen Abschnitte andere Förderungsarten betreffen.

In der Regel wird dieses Formblatt wohl durch das Sekretariat deiner deutschen Schule ausgefüllt werden und dies, je nach Arbeitsbelastung des Sekretariats, unter Umständen ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Formblatt 3 Anschließend folgt nun, wenn die eingangs erwähnten Angaben stimmen, das letzte Formblatt. Dieses muss im Wesentlichen von deinen Eltern ausgefüllt werden, da es dort um deren Einkünfte geht. Grundsätzlich muss jeder deiner Elternteile dieses Formblatt alleine ausfüllen.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn eines deiner beiden Elternteile kein eigenes Einkommen hat. In diesem Fall muss der entsprechende Elternteil dann lediglich die Zusatzerklärung am Ende des Formblattes ausfüllen.

Möglicherweise könnte sich das Problem stellen, dass deine Eltern nicht möchten, dass du die genaue Höhe ihrer Einkünfte oder andere Angaben kennst. In diesem Fall können deine Eltern ihre Formblätter auch getrennt von dem restlichen Antrag an das zuständige BAföG-Amt übersenden.

Für die Berechnung des Einkommens deiner Eltern sind grundsätzlich die Angaben des vorletzten Kalenderjahres vor deinem Schüleraustausch entscheidend. Als Grundlage dafür dient die Einkommenssteuererklärung des entsprechenden Jahres, welche in Kopie übersendet werden muss.

Zusätzlich müssen deine Eltern dort außerdem angeben, ob sie Einkünfte, beispielsweise aus Kapitalvermögen oder Mini-Jobs, haben und dazu entsprechende Belege in Kopie anhängen.

Möglicherweise könnte sich auch die Situation ergeben, dass deine Eltern oder ein Elternteil im vorletzten Kalenderjahr noch ein höheres Einkommen hatten, welches mittlerweile aber geringer ausfällt. In diesen Fällen kannst du beantragen, dass das # aktuelle Einkommen des entsprechenden Elternteils berücksichtigt wird, da du ansonsten eine niedrigere finanzielle Förderung deines Schüleraustausches erhalten würdest.

Diesen Antrag auf Aktualisierung des aktuellen Einkommens kannst du bzw. deine Eltern durch das Ausfüllen des Formblattes 7 stellen. Dabei gilt allerdings die zwingende Frist, dass der Antrag bis zum Ende des BAföG Bewilligungszeitraumes, somit dem Ende deines Schüleraustausches, gestellt werden muss. Auch bei diesem Formblatt sind für alle Arten von Einkünften entsprechende Belege in Kopie beizufügen.

Auf das Einkommen sind außerdem Personen, gegenüber denen deine Eltern unterhalts-verpflichtet sind, anrechnungsfähig, das heißt, je mehr Personen der entsprechende Elternteil Unterhalt gewährt, desto höher ist der Freibetrag des Einkommens. Dies werden in aller Regel vor allem deine Geschwister sein, wenn du welche hast, die sich noch in der Ausbildung befinden.

Die Angaben deiner Geschwister, auch nur jene und nicht deine eigenen, müssen auf der ersten Seite des Formblattes angegeben werden. Bitte beachte auch hier, dass einige Bescheinigungen, insbesondere über den Schul- oder Universitätsbesuch, sowie eigene Einkünfte, als Beleg in Kopie gefordert werden.

Aber auch andere Personen, denen ein entsprechender Elternteil Unterhalt gewährt, müssen angegeben werden. Dazu können beispielsweise ein getrenntlebender Ehepartner, deine Großeltern oder andere Familienmitglieder gehören.

Formblatt 6 Als letztes Formblatt folgt nun Formblatt 6 mit Zusatzangaben zu deiner Ausbildung im Ausland, also deinem Schüleraustausch. Bei einem Schüleraustausch muss nur Teil A des Formblattes ausgefüllt werden.

Dabei musst du Angaben zu deiner Schule während des Schüleraustausches, sowie den Zeitraum, welchen du im Ausland verbringen wirst, angeben. Hierbei kannst du außerdem, soweit welche zu zahlen sind, Studiengebühren, wie beispielsweise Kosten einer Privatschule, angeben. Dabei sind allerdings nur maximal 4600 € jährlich erstattungsfähig, was oftmals nicht für die Kosten einer Privatschule ausreichen wird.

Im Anschluss an dieses Formblatt findest du außerdem die Adresse sowie weitere Kontaktdaten zu sämtlichen BAföG-Ämtern, welche für die Bearbeitung deines Antrages zuständig sind. Dort kannst du jeglichen Fragen, die hier nicht beantwortet werden konnten, nachfragen.

Schritt 4: Überprüfung deiner Angaben

Abschließend empfehlen wir dir, sämtliche gemachten Angaben nochmal zu überprüfen und dich zu versichern, dass alle erforderlichen Nachweise deinem Antrag in Kopie beigefügt sind. Es ist nicht zwar nicht schlimm, wenn du etwas vergessen solltest, allerdings musst du dies dann nachreichen, sodass sich die Bearbeitung deines Antrages verzögern wird.

Da die Bearbeitung aufwändig ist, sollte der Zeitraum der Antragstellung bis zur Abreise in deinen Schüleraustausch von sechs Monaten eingehalten werden.

Schritt 5: Wie geht es danach weiter?

Nachdem du sämtliche Formblätter ausgefüllt und entsprechende Belege zusammengesucht hast, versendest du nun, entweder per Mail (beachte dazu unbedingt die Hinweise am Anfang dieses Textes) oder Post den Antrag an das entsprechende BAföG-Amt. Diese werden den Antrag dann bearbeiten und, soweit du förderungsberechtigt bist, diesen auch bewilligen. Ab dem Beginn deines Schüleraustausches erhältst du dann für die gesamte Zeit im Ausland die entsprechende finanzielle Unterstützung.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass nicht das Ausfüllen der Formblätter, sondern das Zusammensuchen sämtlicher Unterlagen sehr zeitaufwendig ist. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, warum viele davor zurückschrecken, einen Antrag auf Förderung ihres Schüleraustausches zu stellen.

Wie schon erwähnt, lohnt es sich dazu, einmal entsprechende Rechner aus dem Internet zu nutzen. Sollte nur die Möglichkeit bestehen, dass du förderungsberechtigt bist, lohnt sich aber auf jeden Fall das Stellen eines Antrages. Auch wenn dies zeitaufwendig sein kann, erhältst du dafür die Möglichkeit, dir deinen Traum vom Schüleraustausch leichter zu erfüllen.

Und für die Erfahrungen und Eindrücke, die dort auf dich warten, lohnt sich der Zeitaufwand auf jeden Fall! Mit diesem Artikel bist du jetzt auch gut auf das Ausfüllen des BAföG-Antrages vorbereitet, sodass dies nicht mehr ganz so zeitaufwendig ist.

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