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Schüleraustausch und G8 - Hamburg

Da es durch G8 deutlich schwerer geworden ist, während der Schulzeit einen Schüleraustausch zu absolvieren, wurden von der Kultusministerkonferenz allgemeine Regelungen getroffen, welche aber von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werden. Welche dies in Hamburg sind, erläutern wir dir hier.

Schüleraustausch und G8 – Situation in Hamburg

In Hamburg hast du genauso wie in anderen Bundesländern auch zwei grundsätzliche Möglichkeiten einen Schüleraustausch während deiner Schulzeit zu absolvieren. Du kannst während der 10. Klasse ins Ausland gehen und danach, unter der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen, wieder in deinen alten Jahrgang zurückkehren. Wenn dir dies zu stressig ist, kannst du auch entweder in der 10. oder 11. Klasse einen Schüleraustausch machen und anschließend das Schuljahr wiederholen. Egal, welche der beiden Möglichkeiten du wählst, solltest du vor deiner Anmeldung zum Schüleraustausch auf jeden Fall vorher mit deiner deutschen Schule reden, da diese dir so auch individuelle Regelungen erläutern kann.

1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres

Solltest du nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch in Hamburg wieder in deine alte Klasse zurückkehren wollen, musst du während der 10. Klasse ins Ausland gehen, da die darauf folgende Qualifikationsphase in Hamburg ohne Unterbrechung besucht werden muss. Da du nach deiner Rückkehr ein Schuljahr überspringen willst beziehungsweise dein im Ausland verbrachtes Schuljahr anerkannt bekommen möchtest, gelten gute Leistungen als Voraussetzung. Die letztendliche Entscheidung, ob du nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurückkehren kannst, fällt deine Schule zusammen mit deinen Fachlehrern in den Hauptfächern. Diese Entscheidung kann möglicherweise durch Tests nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch ergänzt werden. Solltest du diese nicht bestehen, kannst du zusätzlich an einer schriftlichen Überprüfung des Landes teilnehmen und wenn du diese schließlich bestehst, darfst du in das nächste Schuljahr vorrücken.

2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres

Falls du nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch nach Hamburg die oben beschriebenen Tests nicht bestehen oder dir diese Möglichkeit zu stressig sein, kannst du auch deinen Schüleraustausch während eines „eingeschobenen“ Schuljahres absolvieren, welches jedoch vor Beginn der Qualifikationsphase erfolgen muss. Die meisten Schüler gehen nach der 10. Klasse ins Ausland und kehren nach ihrer Rückkehr nach Hamburg in die 11. Klasse zurück. Solltest du deinen Schüleraustausch auf der Südhalbkugel verbringen, kannst du auch nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse ins Ausland gehen, da dann das Schuljahr dort beginnt, und nach deiner Rückkehr das zweite Halbjahr der 10. Klasse besuchen. In beiden Fällen beträgt deine Schuldauer insgesamt dann 13 Jahre. Eine Ausnahme ist ein Auslandsaufenthalt, wenn du ein berufliches Gymnasium oder ein Gymnasium auf dem doppelqualifizierenden Bildungsgang besuchst und während deiner Zeit im Ausland ein Praktikum absolvierst. Jedoch darf dieses nicht länger als drei Monate dauern.

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