Schüleraustausch und G8 - Mecklenburg-Vorpommern

Die Schulzeitverkürzung G8 hat dazu geführt, dass es deutlich schwerer für Schüler geworden ist während ihrer Schulzeit einen Schüleraustausch zu absolvieren. Jedoch haben die Kultusministerien allgemeine Regelungen zu einem Schüleraustausch getroffen, die allerdings unterschiedlich umgesetzt werden. Hier erläutern wir dir, was deine Möglichkeiten sind, wenn du in Mecklenburg-Vorpommern zur Schule gehst.

Schüleraustausch und G8 – Situation in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern zur Schule gehst, hast du wie auch in den anderen Bundesländern, grundsätzlich zwei Möglichkeiten als G8-Schüler während deiner Schulzeit ins Ausland zu gehen: entweder du kehrst nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurück oder du wiederholst das Schuljahr, welches du im Ausland verbracht hast. Egal für welche der beiden Möglichkeiten du dich entscheidest, musst du vor deiner Abreise zum Schüleraustausch in Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht stellen. Schon zu diesem Zeitpunkt entscheidet deine deutsche Schule, ob der Antrag genehmigt wird und dir kann möglicherweise schon mitgeteilt werden, ob du nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurückkehren kannst.

1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres

Das Kultusministerium von Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt einen Schüleraustausch während 10. Klasse, also der Einführungsphase, zu absolvieren, da die Qualifikationsphase vollständig an deiner deutschen Schule verbracht werden muss. Die Entscheidung, ob du nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurückkehren kannst, trifft deine deutsche Schule nach deinem Schüleraustausch. Jedoch ist diese Versetzung an Bedingungen geknüpft: so musst du einen regelmäßigen Schulbesuch, sowie abgelegte Leistungsnachweise vorlegen. Des Weiteren gibt es meist Fächervorgaben von deiner deutschen Schule aus Mecklenburg-Vorpommern. So musst du zwei Fremdsprachen aus der Mittelstufe, Mathe, eine Naturwissenschaft und eine Gesellschaftswissenschaft belegen.

2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres

Natürlich kannst du auch in Mecklenburg-Vorpommern nach der Einführungsphase und vor Beginn der Qualifikationsphase, also zwischen der 10. und 11. Klasse, einen Schüleraustausch einschieben. Jedoch kannst du dies nicht zwischen den beiden Jahren der Qualifikationsphase tun, da diese ohne Unterbrechung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert werden muss. Diese Möglichkeit hat den Vorteil, dass du dich nicht an die Fächervorgaben halten musst, sondern die Fächer wählen kannst, die dich interessieren. Falls du deinen Schüleraustausch auf der Südhalbkugel verbringen möchtest, kannst du auch nach dem 1. Halbjahr der 10. Klasse ins Ausland gehen und dort den Schuljahresbeginn miterleben. Nach deiner Rückkehr besuchst du dann das 2. Halbjahr der 10. Klasse in Mecklenburg-Vorpommern.

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