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Schüleraustausch und G8 - Sachsen-Anhalt

Auch für die Schüler aus Sachsen-Anhalt ist es seit der Einführung von G8 deutlich schwerer geworden während ihrer Schulzeit an einem Schüleraustausch teilzunehmen. Daher wurden zwar allgemeine Regelungen getroffen, da diese jedoch individuell von den Bundesländern umgesetzt werden können, hast du als Schüler jedoch in jedem Bundesland andere Möglichkeiten. Welche dies für dich als Schüler aus Sachsen-Anhalt sind, erläutern wir dir hier.

Schüleraustausch und G8 – Situation im Sachsen-Anhalt

Grundsätzlich hast du auch als Schüler aus Sachsen-Anhalt zwei Möglichkeiten nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch, um während deiner Schulzeit einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Entweder du kehrst nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurück und überspringst somit ein Jahr oder wiederholst das Schuljahr, welches du im Ausland verbracht hast. Wichtig ist jedoch in beiden Fällen, dass du vor deiner Anmeldung zum *Schüleraustausch mit deiner deutschen Schule sprichst, damit dir diese Deine individuellen Möglichkeiten erläutern und dich auf eigene Regelungen hinweisen kann.

1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres

Wenn du nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch in deinem alten Jahrgang zurückzukehren möchtest, bietet sich für dich als Schüler aus Sachsen-Anhalt ein Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase, also der 10. Klasse, an. Jedoch musst du hierzu einige Belegpflichten im Ausland erfüllen. So musst du die Landessprache deines Gastlandes, eine weitere Fremdsprache, Mathe, eine Naturwissenschaft, sowie eine Gesellschaftswissenschaft belegen und allen diesen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringen. Sollte die Fächervorgaben deiner deutschen Schule an deiner Gastschule nicht möglich sein, kann das staatliche Schulamt auf Antrag und in Ausnahmefällen trotzdem deine Versetzung in die Qualifikationsphase erlauben. Zusätzlich musst du aber auch nach deinem Wiedereinstieg in Sachsen-Anhalt dich an Leistungsvorgaben halten. So müssen im ersten Halbjahr nach deiner Rückkehr alle deine Fächer, mit der Ausnahme eines Faches, mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden. Bei einem halbjährigen Schüleraustausch, sowie einer Rückkehr während eines deutschen Schulhalbjahres sollen die erbrachten Leistungen, soweit diese an einer europäischen Schule erbracht worden sind, bei der Notengabe in Deutschland mitberücksichtigt werden.

2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres

Wenn dir die Fächervorgaben deiner Schule aus Sachsen-Anhalt zu streng sind und du lieber frei deine Fächer wählen möchtest oder während deiner Zeit im Ausland nicht zu hohen Leistungsdruck haben möchtest, kannst du natürlich auch in Sachsen-Anhalt ein Schuljahr einschieben bzw. das im Ausland verbrachte Jahr in Sachsen-Anhalt wiederholen. Dies betrifft üblicherweise das Schuljahr zwischen der Einführungs- und der Qualifikationsphase. Dabei wird das eingeschobene Jahr nicht auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet. Zusätzlich solltest du beachten, dass die Qualifikationsphase als Ganzes in Deutschland absolviert werden muss.

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