Schüleraustausch - Rücktritt und Stornierung

Auch wenn man es niemandem wünscht, kann es immer sein, dass du deinen Schüleraustausch aus unvorhersehbaren Gründen doch nicht antreten kannst. Was dann passiert, hängt sowohl von den Gründen, dem Zeitpunkt der Stornierung und der Frage nach einer Reiserücktrittsversicherung ab. Was der Rücktritt oder die Stornierung deines Schüleraustausches konkret für dich bedeutet, erfährst du in diesem Artikel.

Gründe für eine Stornierung

Leider kommt es jedes Jahr wieder vor, dass angehende Austauschschüler/innen nicht wie geplant ins Gastland fliegen können und die Buchung doch noch kurz vor Beginn des Schüleraustausches stornieren müssen. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe, die von plötzlicher Flugangst über Krankheiten bis hin zu Notfällen in der Familie reichen.

Die Gründe für die Stornierung spielen dabei eine wichtige Rolle, ebenso wie die Frage, zu welchem Zeitpunkt man die Buchung bei der Austauschorganisation storniert. Außerdem ist entscheidend, ob man im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, um ggf. noch etwas des bezahlten Programmpreises erstattet bekommen zu können.

Der Zeitpunkt der Stornierung

Wenn du sicher weißt, dass du deinen Schüleraustausch nicht antreten kannst, solltest du deine Austauschorganisation so früh wie möglich darüber informieren. Generell gilt aber, dass du einen Schüleraustausch immer – selbst kurzfristig – noch absagen oder abbrechen kannst.

Generell sollten du und deine Eltern euch am besten schon im Vorfeld – vor der Buchung – über die Rücktrittsbedingungen der Austauschorganisation informieren. Wird ein Schüleraustausch kurz vor Beginn storniert, kann die Organisation in der Regel nichts zurückerstatten, sodass man die anfallenden Programmkosten trotzdem zu 100% tragen muss.

Die Reiserücktrittversicherung

Dass die Austauschorganisation kurz vor Abflug nichts vom Programmpreis zurückerstatten kann, hat den einfachen Grund, dass sie die gebuchte Leistung bereits zu großen Teilen erbracht hat. Der Flug wurde gebucht, die Gastfamilie und die Schule gefunden. Aus diesem Grund ist es entscheidend, im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese ist in Anbetracht der Preise für einen Schüleraustausch unverzichtbar.

Die Reiserücktrittsversicherung springt dann ein, wenn aufgrund schwerwiegender Gründe (z.B. eine ernste Erkrankung oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse) die Reise nicht angetreten werden kann. Liegt ein Versicherungsfall vor, übernimmt die Versicherung die Stornierungskosten.

Informiere dich am besten noch vor der Buchung bei deiner Austauschorganisation über geeignete Reiserücktrittsversicherungen. Oftmals kann man diese einfach bei der Buchung des Programms dazubuchen

Stornieren oder verschieben?

Je nachdem, aus welchem Grund die Stornierung des Auslandsjahres im Raum steht, gibt es vielleicht die Möglichkeit, den Start deines Auslandsaufenthaltes etwas nach hinten zu verschieben.

Hast du ganz viel Glück, dann kann deine Organisation deinen Flug (ggf. gegen einen Aufpreis) sogar umbuchen. Generell ist das aber möglicherweise eine Option, wie du dein Auslandsjahr trotzdem antreten kannst und deine Eltern weniger Geld verlieren.

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