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Schüleraustausch - Rücktritt & Stornierung

Dass ein angehender Austauschschüler aus unvorhersehbaren Gründen nicht in den Schüleraustausch starten kann kommt immer wieder vor. Was passiert, wenn man den Schüleraustausch nicht antreten kann, hängt sowohl von den Gründen als auch dem Zeitpunkt der Stornierung ab. Darüber hinaus ist das Bestehen einer Reiserücktrittversicherung entscheidend.

Welche Faktoren spielen bei der Stornierung eine Rolle?

Leider kommt es jedes Jahr wieder vor, dass angehende Austauschschüler nicht wie geplant ins Gastland fliegen können und kurz vor Beginn des Schüleraustausches die Buchung stornieren müssen. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe, die von plötzlicher Flugangst über Krankheiten bis hin zu Notfällen in der Familie reichen. Was genau in diesem Fall passiert hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Gründe für die Stornierung spielen dabei eine wichtige Rolle, ebenso wie die Frage zu welchem Zeitpunkt man die Buchung bei der Austauschorganisation storniert. (Hier gilt: je früher desto besser.) Außerdem ist entscheidend, ob man im Vorfeld eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen hat.

Der Zeitpunkt der Stornierung

Wenn man sicher weiß, dass man den gebuchten Schüleraustausch nicht antreten kann, muss die Austauschorganisation so früh wie möglich darüber informiert werden. Generell gilt, dass man einen Schüleraustausch immer – selbst kurzfristig – noch absagen oder abbrechen kann. Doch es hängt sehr stark vom Zeitpunkt der Stornierung ab, ob man noch einen Teil des Programmpreises zurückerstattet bekommen kann. Hierzu sollte man sich am besten schon im Vorfeld – vor der Buchung – über die Bedingungen der Austauschorganisation informieren. Wird ein Schüleraustausch kurz vor Beginn storniert, kann die Organisation in der Regel nichts rückerstatten sodass man die anfallenden Programmkosten trotzdem zu 100% tragen muss.

Die Reiserücktrittversicherung

Dass die Austauschorganisation kurz vor Abflug nichts vom Programmpreis zurückerstatten kann, hat den einfachen Grund dass sie die gebuchte Leistung bereits zu großen Teilen erbracht hat. Der Flug wurde gebucht, Gastfamilie und Schule gefunden. Darum ist es entscheidend, ob man im Vorfeld eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen hat. Diese ist in Anbetracht der Preise für einen Schüleraustausch unverzichtbar. Die Reiserücktrittversicherung springt dann ein, wenn es sich um zwingende Gründe wie eine schwerwiegende Erkrankung handelt, wegen der man stornieren muss. Liegt ein Versicherungsfall vor, übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Informiere dich am besten noch vor der Buchung bei der Austauschorganisation über geeignete Reiserücktrittsversicherungen. Oftmals kann man diese einfach bei der Buchung des Programms mit dazu nehmen.

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